Die Konstruktion 'Gefährlicher Orte'. Eine Problematisierung Mit Beispielen Aus Berlin Und Leipzig Academic Article uri icon

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  • Die Autoren untersuchen die Konstruktion so genannter ‚gefährlicher Orte‘ (auch ‚verrufene Orte‘, ‚Gefahrengebiete‘, ‚Kriminalitätsbrennpunkte‘ u.ä.). Sie zeigen, dass die mittlerweile fest im deutschen Polizeirecht verankerte und durch lokale Legislation flankierte Rechtskonstruktion ‚gefährliche Orte‘ Zonen polizeilicher Sondervollmachten schafft, die einen selektiven Kontrolldruck auf bestimmte Gebiete – und dadurch vermittelt auf bestimmte Bevölkerungsgruppen – ermöglichen. Die Anwendung und Durchsetzung, also die ‚Politik gefährlicher Orte‘, erfolgt mit unterschiedlichen Mitteln (stichprobenhafte Personenkontrollen, Komplexkontrollen, Videoüberwachung u.a.) und kann der Durchsetzung verschiedener Ziele dienen, von räumlich orientiertem Kriminalitätsmanagement, nicht zuletzt im Rahmen städtischer Aufwertungsprozesse, über die Kontrolle unerwünschter Verhaltensweisen im substrafrechtlichen Bereich bis hin zur Einhegung politischer Dissidenz oder kultureller Heterogenität. Anhand von Beispielen aus Leipzig und Berlin werden die rechtlichen Voraussetzungen, die polizeiliche Praxis, die Spannbreite der Anwendungsgebiete sowie deren diskursive Legitimierung dargestellt. Damit soll insbesondere Praktiker/innen der sozialen Arbeit ein kritischer Blick auf Problemkonstruktionen ermöglicht werden, die aufgrund ihrer Verankerung in Sicherheitslogiken zur Ontologisierung von Kriminalität neigen. Die Beispiele können illustrieren, dass die Konstruktion ‚gefährlicher Orte‘ eng mit einer Konstruktion von Kriminalität und scheinbarer Gefahr einhergeht, die, einem Sicherheitsparadigma folgend, die Legitimität sozialarbeiterischer oder akzeptierender Perspektiven auf die thematisierten sozialräumlichen Lagen unterminiert.

publication date

  • 2012